Bevölkerung Regierungsplan für leichtere Einbürgerungen, mit Bedingungen
Berlin · Die Koalition will die Regeln modernisieren, nach denen hier lebende Ausländerinnen und Ausländer den deutschen Pass bekommen können. Dazu sind weitere Voraussetzungen geplant - und die Debatte geht weiter.
Einbürgerungen sollen in Deutschland leichter möglich werden - aber mit Bedingungen zur wirtschaftlichen und demokratischen Integration. Das sehen Pläne für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht vor, auf die sich die Bundesregierung in Grundzügen verständigt hat.
Ausdrücklich ausgeschlossen sein soll der deutsche Pass für Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben. Voraussetzung soll auch sein, den Lebensunterhalt in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten zu können. Politiker der Ampel-Koalition begrüßten die Pläne, von der Opposition kam Kritik.
Faeser: Zum Leben in vielfältiger Gesellschaft bekennen
Die Vorgaben gehen aus einem überarbeiteten Gesetzentwurf hervor, den das Innenministerium am Freitag veröffentlichte. Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) sagte: „Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können.“
Gute Beispiele wie Kanada zeigten, dass diese Perspektive auch entscheidend sei, um dringend gebrauchte Fachkräfte zu gewinnen. Sie betonte zugleich: „Wer Deutsche oder Deutscher wird, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft.“ Daher gelte, dass Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit einer Einbürgerung entgegenstünden.
Justizminister Marco Buschmann sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Menschen, die hier gut integriert sind und die von ihrer Hände Arbeit leben, sollen künftig einfacher Deutsche werden können.“ Das sei gerecht und auch im Interesse aller, die hierzulande lebten. „Wir brauchen qualifizierte Einwanderung“, sagte der FDP-Politiker. Daher dürfe der Weg zur Einbürgerung kein Spießrutenlauf sein.
Zugleich sei klar: „Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme ist nicht in unserem Interesse.“ Das Staatsangehörigkeitsrecht dürfe hierfür keine Einladung sein. Mit dem neuen Recht könne Deutschland endlich einen großen Schritt gehen, ein modernes Einwanderungsland zu werden.
Nur fünf statt acht Jahre in Deutschland
Der Entwurf geht nun zur Abstimmung an Länder und Verbände. Kern der Pläne, zu denen zu Jahresbeginn bereits ein erster Entwurf bekannt geworden war, sind kürzere Mindestaufenthalte für Einbürgerungen: Statt acht Jahre in Deutschland sollen künftig fünf Jahre ausreichen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen es auch drei Jahre sein können. „Das gilt für Menschen, die sehr gut Deutsch sprechen, im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren“, sagte Faeser. Sie hob den „überfälligen Paradigmenwechsel“ hervor, dass mehrere Staatsangehörigkeiten generell zugelassen sein sollen.
Konkret sieht der aktuelle Entwurf einige zusätzliche Bestimmungen vor. Zuerst berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ darüber:
- Faeser sagte: „Die enorme Lebensleistung der Gastarbeitergeneration für unser Land wollen wir würdigen.“ Daher sollen für sie besondere Erleichterungen kommen. Bei Älteren, die mit Anwerbeabkommen bis 1974 in die Bundesrepublik kamen, soll auf schriftliche Sprachnachweise und Einbürgerungstests verzichtet werden. Für sie soll es reichen, wenn sie mündliche deutsche Sprachkenntnisse haben. Ebenso ist es für Vertragsarbeitnehmer geplant, die bis 1990 in die DDR gekommen sind. SPD-Chef Lars Klingbeil sagte der dpa mit Blick auf die Gastarbeitergeneration, diesen Menschen sei nie ein Integrationsangebot gemacht worden, sie hätten oft ihr Leben lang hart gearbeitet“. „Für mich ist das eine Frage von Respekt vor der Lebensleistung der Gastarbeiter-Generation.“
- Einbürgerungsurkunden sollen künftig in der Regel öffentlich übergeben werden. Nach Möglichkeit solle dies „in feierlicher Form und unter Verwendung der nationalen Symbole“ erfolgen, heißt es im Entwurf. „Eine Einbürgerung ist ein großer Grund zum Feiern“, sagte Faeser.
- Der Ausschluss von Einbürgerungen bei Straftaten soll konkretisiert werden. Wer den deutschen Pass will, muss sich schon jetzt zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Künftig soll dazu vorgegeben werden: „Antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes (...) unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“.
- Voraussetzung soll sein, dass man den Lebensunterhalt für sich und seine Familie grundsätzlich ohne Sozialleistungen bestreitet. Ausnahmen gelten sollen für Gastarbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik kamen, und Vertragsarbeitnehmer, die bis 1990 in die DDR einreisten. Für sie soll zum Beispiel ein unverschuldeter Jobverlust für die Einbürgerung „unschädlich“ sein. Ausnahmen sollen generell auch für Vollzeit-Erwerbstätige gelten, die dies in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens 20 Monate lang waren.
Opposition gibt sich skeptisch
Unions-Innenexperte Alexander Throm (CDU) nannte die Gesetzespläne ein falsches Signal. „Eine Staatsangehörigkeit wird für die Ewigkeit verliehen.“ Drei bis fünf Jahre halte er für eine Prüfung für zu kurz. Durch das Gesetz steige das Risiko, dass vorschnell Personen eingebürgert würden, die nicht ausreichend integriert sind. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, das Gesetz breche mit bisherigem Recht. „Es führt zu einer Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit.“CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der „Augsburger Allgemeinen“ und dem „Tagesspiegel“: „Die Ampel geht leichtfertig mit dem Staatsbürgerschaftsrecht um und zerstört dengesellschaftlichen Konsens der vergangenen zwanzig Jahre.“ Er fügte hinzu: „Damit schürt die Ampel eine weitere Polarisierung in der Gesellschaft.“
Grünen-Innenexpertin Lamya Kaddor betonte, Deutschland sei seit langem ein Einwanderungsland. „Es ist allerhöchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.“ Die Zeit dränge. Es sei gut, dass nun Länder und Zivilgesellschaft beteiligt würden. Laut Bundesinnenministerium lebten Ende 2021 rund 10,7 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen 5,7 Millionen schon seit mindestens zehn Jahren hier sind.
© dpa-infocom, dpa:230519-99-749064/5
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